Unsere Aufgaben

Wir setzen uns
für sie ein

Ihre Interessen stehen im Fokus unseres Handelns

Für den Erfolg Ihres Zahntechnik­labors

Als führender Unternehmerverband der Zahntechnikerinnen und Zahntechniker in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern setzen wir uns für die Zukunftssicherung des Gewerbes und jedes einzelnen Mitgliedsbetriebs ein.

Die ZINord …

  • ist erste Anlaufadresse für die Partner des Zahntechniker-Handwerks – zahnärztliche Standesvertreter, Politik, Krankenkassen und Endverbraucher.

  • bringt sich regional als auch bundesweit über die Mitgliedschaft im VDZI in die Gestaltung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen im Zahntechniker-Handwerk ein.

  • ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und übt somit insbesondere im Bereich der Ausbildung hoheitliche Aufgaben aus.

  • trägt und fördert das Qualitätsmarken­konzept QS-Dental des VDZI (und hat selbst ein eigenes Gütesiegel für den Bereich Mecklenburg-Vorpommern). Mit der Umsetzung des Konzeptes dokumentieren geprüfte Meisterlabore der Innung ihren hohen Anspruch an die Qualität beim Zahnersatz.

  • ist Träger der Berufsschule, der über­betrieblichen Ausbildungsstätte sowie der Meisterschule für den Bereich Schleswig-Holstein. Unsere wichtigste Aufgabe besteht darin, zukunftsgerichtet auszubilden und die Qualität der schulischen und über­betrieblichen Aus- und Weiterbildung sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf höchstem Niveau sicherzustellen.

Das lohnt sich

Neugründer sparen ⅔ der Mitgliedskosten*

Die Vorteile einer

Mitgliedschaft

Wir unterstützen Sie in nahezu allen Bereichen, die für Ihr Labor von Bedeutung sind. Von A wie Abrechnungen bis Z wie Zahntechnische Seminare. Beispielsweise:

  • Rechtsberatung
  • Unterstützung von Konflikten
  • Kaufmännische Beratung
  • Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei Personalfragen
  • Alles rund um Verträge
  • Qualitätsmanagement
Ein Zeichen vorbildlicher Arbeit

Unsere Mitglieds­­betriebe

Ein Versprechen an sich, die Kunden und die Patienten

Wer Mitglied beim führenden Unternehmer­verband der Zahntechniker in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist, ist Mitglied in einer starken Gemeinschaft. Die ZINord bringt die Mitglieder zusammen und fördert ein kommunikatives und zukunftsgerichtetes Miteinander – beispielsweise durch Innungsversammlungen, Netzwerkarbeit und Kontaktpflege.

Übrigens: Mitgliedsbetriebe geben sich gerne zu erkennen – auch nach außen. Schließlich signalisiert die Mitgliedschaft, dass es sich um einen vorbildlichen und vertrauenswürdigen Betrieb handelt. Das wissen auch Ihre Kundinnen und Kunden zu schätzen.

Mitgliedschaft verpflichtet

ZINord Mitgliedsbetriebe sind (meistens) …

  • sehr gut vernetzt.
  • äußerst engagiert in der Ausbildung.
  • häufig Mitglieder in Prüfungsausschüssen.
  • technisch vorbildlich ausgestattet.
  • kommunikativ und begrüßen einen Austausch mit Kollegen.

Um Mitglied bei der ZINord zu werden, muss der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein. Sie fragen sich gerade, warum ihr Betrieb noch nicht Mitglied in der ZINord ist? Hier kommen Sie direkt zu unserem Antragsformular.

Mitglieder-Siegel zum Download

Hier gelangen Sie zum geschützten Download-Bereich für Mitglieder.

Unser Vorstand

2022_Zinord_Vorstand_19534
Volle Kraft voraus

Kompetenz meets Engagement

Wir sind für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail, wir beantworten diese umgehend.

Das Vorstands­team

  • Thomas Breitenbach OBERMEISTER

    Zuständigkeiten:
    • Politische Grundsatzfragen und Koordination aller Referate
    • BEL-Beratung, MPG-Beauftragter
    • Q-AMZ & QS-Dental

  • Rolf Schulz STV. OBERMEISTER HAMBURG

    Zuständigkeiten:
    • Mitgliederbetreuung Hamburg
    • Fortbildungsangebote
    • BEL-Beratung

  • Michael Retzlaff STV. OBERMEISTER MECKLENBURG-VORPOMMERN

    Zuständigkeiten:
    • BEL-Beratung
    • Gütesiegel Mecklenburg-Vorpommern

  • Britta Kloos LEHRLINGSWARTIN

    Zuständigkeiten:
    • Lehrlingswart
    • Betreuung Gesellenausschuss
    • Betreuung der ÜAS
    • Fortbildungsangebote

  • Dirk Schiebler KASSENWART

    Zuständigkeiten:
    • Kassenwart, Jahresrechnung
    • VDZI-Haushalt
    • ÜAS, Gebäude

  • Christoph Nötzelmann Vorstand

    Zuständigkeiten:
    • Online Lounge-Zahntechnik

  • Helen George Vorstand

    Zuständigkeiten:
    • Referat Prüfungswesen (Gesellenprüfung)
    • Koordinatorin der Gesellenprüfungen
    • Gesellenausschuss

Die Geschäfts­stelle

Hand in Hand

Teamwork für Ihre Belange

Wir sind montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr für Sie da. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie.

Die Innungsgeschäfts­stelle der Gesundheits­hand­werke

Neben der Zahntechniker-Innung Nord betreut die IdG die Innung für Orthopädie-Technik Nord, die Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen-Bremen, die Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt. Daneben findet sich unter unserem Dach der Deutsche Bundesverband der Epithetiker e. V. (dbve), der Qualitätsverbund Norddeutsche Zahntechnik – Genossenschaft zahntechnischer Meisterlabore eG sowie der Fachverband Nord für Orthopädie-Technik und Sanitäts­fachhandel e. V. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der Innungsgeschäfts­stelle der Gesundheits­handwerke.

Ansprech­partner Geschäfts­stelle

  • Holger Helmers
    Holger Helmers GESCHÄFTSFÜHRER

    Geschäftsführer der Zahntechniker-Innung Nord und der Innungsgeschäftsstelle der Gesundheitshandwerke
    Rechtsanwalt

    Telefon: 040 / 35 53 43-0
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Stephanie Schiel
    Stephanie Schiel Justiziarin

    Zahntechniker-Innung Nord
    Justiziarin / Syndikusrechtsanwältin
    Fachanwältin für Arbeitsrecht
    Zertifizierte Mediatorin

    Telefon: 040 / 35 53 43-0, DW: -25
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Heike Schulze-van Loon
    Heike Schulze-van Loon Assistenz der Geschäftsleitung

    Schwerpunkt: Zahntechnik

     

    Telefon: 040 / 35 53 43-0
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Andrea Oerlecke-Nagel
    Andrea Oerlecke-Nagel Ausbildung

    Telefon: 040 / 35 53 43-16
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Gabriele Miesner
    Gabriele Miesner Buchhaltung

    Telefon: 040 / 35 53 43-18
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Silke Dobbratz
    Silke Dobbratz Assistenz der Geschäftsleitung

    Schwerpunkt: Orthopädietechnik

    Telefon: 040 / 35 53 43-11
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Christian Eichhorn
    Christian Eichhorn Geschäftsführer

    Geschäftsführer der Innungsgeschäftsstelle der Gesundheitshandwerke, der Innungen für Orthopädie-Technik Nord/ Niedersachsen und Bremen sowie der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt

    Telefon: 040 / 35 53 43-0
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Norbert Blessau
    Norbert Blessau Geschäftsführer

    Geschäftsführer der Innung für Orthopädietechnik Niedersachsen-Bremen, der Landesinnung für Orthopädietechnik Sachsen-Anhalt, des Deutschen Bundesverbandes der Epithetiker (dbve)

    Telefon: 040 / 35 53 43-0
    Fax: 040 / 35 53 43-33

  • Dr. rer. pol. Torben Bathke
    Dr. rer. pol. Torben Bathke stv. Geschäftsführer

    stv. Geschäftsführer der Innungen für Orthopädie-Technik

    Telefon: 040 / 35 53 43-0
    Fax: 040 / 35 53 43-33

Klingt interessant?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Ob bei Fragen zur Mitgliedschaft oder zu anderen Themen – wir haben immer ein offenes Ohr für Sie. Und melden uns schnellst­möglich zurück.


* Inhaber neu gegründeter Betriebe, im Folgenden Betriebsgründer, zahlen im ersten Kalenderjahr der Innungsmitgliedschaft 1/3 und im zweiten Kalenderjahr der Mitgliedschaft 2/3 des Grundbeitrages und der Zusatzbeiträge. Ab dem dritten Kalenderjahr sind die vollen Beitragssätze zu zahlen. Erfolgt der Innungsbeitritt des Betriebsgründers im Laufe eines Kalenderjahres, so sind für die noch verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres 1/3 des Grundbeitrages und der Zusatzbeiträge zu zahlen. Danach gilt § 70 Abs. 4 Satz 1 und 2. Die Ansprüche auf ermäßigte Beitragssätze in den ersten Jahren der Innungsmitgliedschaft des Betriebsgründers können nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle der jeweils zuständigen Handwerkskammer geltend gemacht werden und gelten nur für die erste Betriebsgründung.
Noch Fragen?

Wir melden uns umgehend bei Ihnen.