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Anzahl der Beschäftigten
Das lohnt sich

Neugründer sparen der Mitgliedskosten*

Die Vorteile einer

Mitgliedschaft

Wir unterstützen Sie in nahezu allen Bereichen, die für Ihr Labor von Bedeutung sind. Von A wie Abrechnungen bis Z wie Zahntechnische Seminare. Beispielsweise:

  • Rechtsberatung
  • Unterstützung von Konflikten
  • Kaufmännische Beratung
  • Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei Personalfragen
  • Alles rund um Verträge
  • Qualitätsmanagement

* Inhaber neu gegründeter Betriebe, im Folgenden Betriebsgründer, zahlen im ersten Kalenderjahr der Innungsmitgliedschaft 1/3 und im zweiten Kalenderjahr der Mitgliedschaft 2/3 des Grundbeitrages und der Zusatzbeiträge. Ab dem dritten Kalenderjahr sind die vollen Beitragssätze zu zahlen. Erfolgt der Innungsbeitritt des Betriebsgründers im Laufe eines Kalenderjahres, so sind für die noch verbleibenden Monate des laufenden Kalenderjahres 1/3 des Grundbeitrages und der Zusatzbeiträge zu zahlen. Danach gilt § 70 Abs. 4 Satz 1 und 2. Die Ansprüche auf ermäßigte Beitragssätze in den ersten Jahren der Innungsmitgliedschaft des Betriebsgründers können nur innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Eintragung des Betriebes in die Handwerksrolle der jeweils zuständigen Handwerkskammer geltend gemacht werden und gelten nur für die erste Betriebsgründung.
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